Eine Eigentumswohnung: Diese Pflichten erwarten Käufer

Für viele Menschen ist es die Erfüllung eines Traums, in der eigenen Eigentumswohnung zu leben. Ob als viel versprechende Geldanlage oder Altersvorsorge, die Nachfrage an Eigentumswohnungen ist groß. Wer sich für eine Eigentumswohnung entscheidet, muss jedoch – im wahrsten Sinne des Wortes – über die Türschwelle hinausschauen. Denn jeder Wohnungseigentümer ist Teil einer größeren Gemeinschaft, der bestimmte Rechte und noch mehr Pflichten auferlegt werden.


Zwei wichtige Dokumente

Individuelle Regelungen für die Eigentümer sind in der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung verankert. Die Teilungserklärung legt die Besitz- und Eigentumsverhältnisse innerhalb der Wohnanlage fest. In der Gemeinschaftsordnung steht geschrieben, welche Eigentumsformen bei den Gebäudeteilen vorliegen, wer diese nutzen darf und welche Zahlungen durch die Eigentümer erbracht werden müssen. Darauf basierend verpflichten sich die Wohnungseigentümer automatisch zur Instandhaltung ihrer Wohnung einschließlich Terrasse oder Balkon. Die Kosten fürs Gemeinschaftseigentum, einschließlich Dach, Treppenhaus, Grundstück, Grünflächen, Heizung, Versorgungsleitungen, Wohnungstüren und Fenstern, tragen alle Eigentümer zusammen.

Das Hausgeld ist ein erheblicher Posten

Das durch die Eigentümer zu entrichtende Hausgeld ist erforderlich, um laufende Kosten für die Gartenpflege, Verwalter sowie Abwasser zu entrichten. Die Höhe dieses Betrages hängt vom Alter, der Größe sowie Reparaturanfälligkeit des Gebäudes ab. Eine wichtige Unterstützung ist ein durch Gutachter erstellter Kosten- und Instandhaltungsplan, der die Grundlage für die Höhe der Rücklagen bildet, die wiederum auf die Eigentümer umgelegt werden.

Verschiedene Maßnahmen, unterschiedliche Regelungen


Der Verwendungszweck der Instandhaltungsrücklage wird auf jährlichen Versammlungen der Eigentümergemeinschaft entschieden. Bei einfachen Instandhaltungsmaßnahmen ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Werden Modernisierungspläne diskutiert, bedarf es der Zustimmung von drei Vierteln aller stimmberechtigten Eigentümer. Dieser Anteil muss mindestens die Hälfte aller Anteile der Wohnanlage einschließen. Ist der Profit aus den Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb der Eigentümergemeinschaft nicht ausgewogen, können die Kosten im Einzelfall nach Wohneinheit und nicht nach Eigentumsanteilen aufgeteilt werden. Nur im Falle einer kompletten Veränderung des Charakters der Wohnanlage müssen alle betroffenen Eigentümer der damit verbundenen Maßnahme zustimmen.

Mögliche Konsequenzen einer Nichtzahlung

Ist für eine geplante Modernisierung nicht ausreichend Geld vorhanden, ist eine Sonderumlage notwendig. Möchte oder kann ein Eigentümer nicht zahlen, ist die Erwirkung eines gerichtlichen Beschlusses ein probates Mittel. Gibt das Gericht dem Einwand nicht statt, muss der Eigentümer seine Wohnung verkaufen. Kommt es durch eine Eigentümerpartei bei dringenden Sanierungen zu einer Verzögerung, müssen Betroffene für einen damit verbundenen Schaden haften. Vor dem Erwerb einer Eigentumswohnung ist es sinnvoll, sich über die Eigentümergemeinschaft zu informieren. Zudem ist es ratsam, die Höhe der Instandhaltungsrücklage zu kontrollieren. Beschlüsse bisheriger Eigentümerversammlungen offenbaren, welche Kosten die Käufer ungefähr erwarten und welche Streitthemen die einzelnen Parteien bewegt haben.

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