Wohnungsnot: Steuerförderung des Wohnungsneubaus in Milliardenhöhe

Wohnungen werden in Deutschland Mangelware. Diese Wohnungsnot wird durch den Flüchtlingszustrom noch stärker begünstigt. Aus dem Grund sollen der Bund und die Länder in angespannten Wohnungsmärkten Beträge im Milliardenbereich zu steuerlichen Förderung privater Neubauten in die Hand nehmen.

Eine verheißungsvolle Motivation für potentielle Investoren?

Einem überarbeiteten Modell für steuerliche Sonderabschreibungen zufolge werden bis 2024 Steuerausfälle von etwa 4,3 Milliarden Euro prognostiziert. Aus aktuellen Unterlagen des Bundesfinanzministeriums geht hingegen hervor, dass die Förderung der Baukosten etwa 2.000 Euro pro Quadratmeter nicht überschreiten soll. Der steuerliche Anreiz soll private Investoren motivieren, höhere Beträge in die Errichtung kostengünstiger Wohnungen zu investieren.

Steuerliche Vergünstigungen in den ersten drei Jahren

Das Förderkonzept beinhaltet steuerliche Abstufungen für verschiedene Zeiträume. Beispielsweise sollten Investoren im Anschaffungs- und Herstellungsjahr sowie dem Folgejahr zehn Prozent der Kosten gewinnmindernd steuerlich absetzen. Im dritten Jahr locken steuerliche Vergünstigungen von neun Prozent, zu denen die normale Abschreibung von zwei Prozent pro Jahr hinzu addiert wird. Mithilfe dieser Fördermöglichkeiten können Investoren in den ersten drei Jahren bis zu 35 Prozent der entstandenen Kosten beim Finanzamt geltend machen. Erste Pläne des Bundesfinanzministeriums gingen zuerst von Steuerausfällen von etwa einer Milliarde Euro aus.

Sonderabschreibungen bis zum Jahr 2022?

Nach neuen Gesprächen zwischen Bund und Ländern wurden der ursprünglich geplante Zeitraum sowie das Spektrum förderungsfähiger Bauobjekte nun erweitert. Aktuellen Regelungen zufolge werden nunmehr auch Regionen berücksichtigt, in denen Mieterhöhungen aufgrund Kappungs- oder Preisgrenzen limitiert werden. Eine andere neue Absprache sieht vor, dass Sonderabschreibungen nicht nur bis 2018, sondern bis 2022 beansprucht werden können. Neubauten ab Quadratmeterpreisen von 2.200 Euro sind nicht von der Förderung betroffen.

Bedarf an 400.000 Neubauten pro Jahr

Eine endgültige Einigung von Bund und Ländern für die Sonderabschreibungs-Regelung wird vermutlich in nächster Zeit getroffen. Vermutlich werden die Steuerausfälle vom Bund, den Ländern sowie Gemeinden übernommen. Aktuellen Schätzungen des Bundesbauministeriums zufolge wurden 2015 rund 270.000 Wohnungen errichtet. Allerdings vermuten Experten, dass 400.000 Neubauten pro Jahr benötigt werden.

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Immobilien Zwangsversteigerungen in Regensburg

Möchten Sie eine Immobilie im Rahmen einer Auktion erwerben, ist die Zwangsversteigerung in Regensburg ein wichtiges Thema für Sie. Örtliche Amtsgerichte führen derartige Zwangsversteigerungen durch und stehen Ihnen bei offenen Fragen rund um diese Problematik zur Seite. Suchen Sie ein Wohn- oder Gewerbeobjekt in und um Regensburg, ist das Amtsgericht Regensburg die Institution, an die Sie sich wenden sollten. Die Kontaktdaten sowie Anschrift erfahren Sie beispielsweise über die Homepage der Justizbehörde.

Bevor die Auktionen für einzelne Wohnungen, Häuser oder Grundstücke stattfinden, zeigt Ihnen das Amtsgericht Regensburg sämtliche Zwangsversteigerungen für das Stadtgebiet an. Zusätzlich informieren Sie lokale Tageszeitungen über Zwangsversteigerungen in der Stadt und veröffentlichen unter anderem Termine für die offiziellen Zwangsversteigerungen. Weil Daten und Fakten wie die Anschrift sowie der Schätzwert des Grund und Bodens von Beginn an angegeben werden, entscheiden Sie von Beginn an, inwiefern einzelne Objekte für Sie in Frage kommen.

Abhängig von diesen Informationen sollten Sie bei bestehendem Interesse großen Wert darauf legen, dass Sie vor dem Zwangsversteigerungstermin Einsicht in das Gutachten der Liegenschaft erhalten. Dieses Dokument dient als Auskunft wichtiger Informationen über den Zustand des Grundstücks, Hauses oder Gebäudes und trägt gewiss zu Ihrer Entscheidung für oder gegen das Objekt bei. In diese fachmännisch erstellte Beurteilung können Sie im zuständigen Amtsgericht einsehen. Zudem sollten Sie die Immobilie unbedingt vor Ort begutachten. Mit dieser Methode gewinnen Sie einen ersten Eindruck von dem Grundeigentum, auch wenn Ihnen der aktuelle Besitzer eventuell den Zutritt verweigert.

Zu diesem Verbot sind die derzeitigen Eigentümer berechtigt und erschweren es auch Experten, eine umfassende Bewertung über die Liegenschaften in den Gutachten abzulegen. Begegnen Sie dem Gutachten sowie der Vor-Ort-Besichtigung mit Wohlwollen, ist der Tag der Zwangsversteigerung ein wichtiger Termin für Sie. Zu dieser Veranstaltung sollten Sie unbedingt Ihren Personalausweis mit sich führen, um als potentieller Bieter aktiv werden zu können. Beenden Sie die Zwangsversteigerung erfolgreich und haben Sie das Objekt ersteigert, entrichten Sie ungefähr zehn Prozent des Kaufpreises im Anschluss an den Termin. Diese Sicherheitszahlung leisten Sie zum Beispiel mit einem Verrechnungs- oder Bundesbankscheck oder einer Bürgschaft von einer Kreditgesellschaft.

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Amtsgerichte in Regensburg:

Amtsgericht Regensburg
Augustenstraße 3
93049 Regensburg

Immobilien Zwangsversteigerungen in Osnabrück

Zwangsversteigerungen in Osnabrück sind ein weit reichendes Thema, bei dem Ihnen örtliche Amtsgerichte eine wichtige Hilfe sind. Die Durchführung von Zwangsversteigerungen ist eines der Spezialgebiete dieser Justizbehörden, von denen in Osnabrück nur eine Einrichtung am Kollegienwall vertreten ist. Dieses Amtsgericht zeigt Ihnen vor dem finalen Zwangsversteigerungstermin einen Überblick über sämtliche in Frage kommenden Objekte an. Zusätzlich informieren Sie lokale Tageszeitungen über bevorstehende Zwangsversteigerungen in Osnabrück und publizieren damit im Zusammenhang stehende öffentliche Termine. Andere wichtige Fakten für die Grundbesitze werden Ihnen durch Angabe von dazu gehörigen Anschriften oder Schätzwerten ebenfalls nicht vorenthalten.

Haben Sie an einer zur Zwangsversteigerung offen stehenden Immobilie Gefallen gefunden, sollten Sie sich das damit verbundene Gutachten vor dem Zwangsversteigerungstermin ansehen. Experten haben, soweit es die Umstände zulassen, eine fachmännische Untersuchung des Grund und Bodens vorgenommen. Diese Expertise enthält wichtige Informationen zum aktuellen Zustand des Wohn- oder Gewerbeobjekts, die Ihre Entscheidung eventuell in eine positive oder negative Richtung lenken. Bleibt Ihr Interesse an dem unbeweglichen Vermögen nach dem Blick ins Gutachten bestehen, planen Sie einen Vor-Ort-Besuch an der Immobilie ein.

Eventuell können Sie nicht das gesamte Objekt besichtigen, weil Sie die aktuellen Besitzer der Liegenschaften nicht in das Haus, die Wohnung oder auf das Grundstück lassen müssen. Dennoch erhalten Sie im Rahmen dieser Besichtigung einen wegweisenden Eindruck von dem Objekt. Möchten Sie daraufhin an der Zwangsversteigerung teilnehmen, legen Sie bitte einen aktuell gültigen Personalausweis vor. Ersteigern Sie die Immobilie bei diesem Verfahren, sind Sie anschließend sofort zur Sicherheitszahlung in Höhe von etwa zehn Prozent des Kaufpreises berechtigt. Möglichkeiten für die Zahlung bestehen beispielsweise durch einen Verrechnungsscheck oder eine Vorab-Überweisung ans Amtsgericht.

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Amtsgerichte in Osnabrück:

Amtsgericht Osnabrück
Kollegienwall 29 – 31
49074 Osnabrück

Immobilien Zwangsversteigerungen in Karlsruhe

Eine Zwangsversteigerung in Karlsruhe ist ein Thema, über das Sie sich an örtlichen Amtsgerichten informieren können. Das Amtsgericht Karlsruhe ist die richtige Behörde für Sie, wenn Sie ein Wohn- oder Gewerbeobjekt aus Karlsruhe oder Umgebung durch eine Zwangsversteigerung erwerben möchten. Damit verbundene Kontaktdaten finden Sie beispielsweise auf den Internetpräsentationen der Amtsgerichte. Hier erfahren Sie, dass das Hauptgebäude des Amtsgerichts Karlsruhe am Schlossplatz sowie ein weiteres Gebäude in der Lammstraße zu Hause sind. Diese Gerichte sind auch die Institutionen, welche vor einem Stattfinden der Termine die Zwangsversteigerungen anzeigen. Eine weitere informative Quelle für Sie sind lokale Tageszeitungen, in denen Zwangsversteigerungen in Karlsruhe publiziert werden. Sind Sie an Terminen für öffentliche Zwangsversteigerungen sowie Angaben über die Anschriften sowie Schätzwerte der Liegenschaften interessiert, sind das zuständige Amtsgericht sowie tagesaktuelle Medien ebenfalls eine wichtige Unterstützung für Sie.

Sind Sie an einer der der Öffentlichkeit präsentierten Immobilie besonders interessiert, ist der Blick in das hierfür erstellte Gutachten sicherlich lohnenswert. Dieses Dokument gibt den aktuellen Zustand des Grundbesitzes wieder und ist im zuständigen Amtsgericht einsehbar. Haben Sie die Informationen dieser Expertise überzeugt, sollten Sie vor dem Zwangsversteigerungstermin unbedingt eine Stippvisite bei Ihrem avisierten Haus, Grundstück oder der Wohnung durchführen.

Auch wenn die aktuellen Besitzer auf ihr Recht bestehen und Ihnen den Zutritt zur Liegenschaft verweigern, können Sie sich vor Ort das beste Bild von dem Wohn- oder Gewerbeobjekt machen. Nehmen Sie daraufhin am Termin für die Zwangsversteigerung in Karlsruhe teil, zeigen Sie unbedingt Ihren aktuellen Personalausweis vor. Nur dieser Pass berechtigt Sie dazu, sich aktiv am Bieten für die Immobilie zu beteiligen. Endet der Versteigerungstermin erfolgreich für Sie, leisten Sie im Anschluss an die Veranstaltung unverzüglich eine Sicherheitszahlung in Höhe von rund zehn Prozent des Gesamt-Kaufpreises. Diese Sicherheitszahlung nehmen Sie beispielsweise mit einem bestätigten Bankscheck oder durch Nachweis einer Vorab-Überweisung an das Amtsgericht vor.

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Amtsgerichte in Karlsruhe:

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

Amtsgericht Karlsruhe
Gebäude Lammstraße

Lammstraße 1 – 5
76133 Karlsruhe

Immobilien Zwangsversteigerungen in Berlin

Wünschen Sie nähere Informationen über Zwangsversteigerungen in Berlin, sind lokale Amtsgerichte wichtige Ansprechpartner für Sie. Weil in Berlin verschiedene Amtsgerichte für die Stadtbezirke zuständig sind, sollten Sie die Institution auswählen, die dem Immobilienobjekt zuzuordnen ist. Auflistungen über die einzelnen Amtsgerichte präsentiert Ihnen unter anderem die offizielle Website der Stadt Berlin.

Bevor die Termine und Auktionen zur Zwangsversteigerung stattfinden, zeigen die Gerichte sämtliche Immobilien im jeweiligen Bezirk an. Aktuelle Zwangsversteigerungen sind ebenfalls in lokalen Tageszeitungen ausgeschrieben. Zusätzlich zum Termin über die öffentliche Zwangsversteigerung werden bei diesen Anzeigen ebenfalls die Adresse des Objekts sowie deren Schätzwert veröffentlicht.

Haben ein Wohn- oder Gewerbeobjekt bzw. ein Grundstück Ihr Interesse geweckt, ist es empfehlenswert, vor der Zwangsversteigerung Einsicht in das Gutachten der Immobilie zu nehmen. Dieses Schriftstück ist im betreffenden Amtsgericht einsehbar und informiert über den aktuellen Zustand des Objekts. Weiterhin wird potentiellen Bietern nahe gelegt, sich vor Ort einen Eindruck über die Immobilie zu verschaffen. Hierbei müssen Teilnehmer des Zwangsversteigerungsverfahrens allerdings damit rechnen, vom aktuellen Eigentümer des Objekts keinen Zutritt zu erhalten. Findet die Zwangsversteigerung statt, dürfen nur die Personen als Bieter auftreten, die einen gültigen Personalausweis vorlegen. Wurde die Immobilie erfolgreich ersteigert, müssen Sie zehn Prozent des Kaufpreises direkt im Anschluss an den Termin bezahlen. Diese Sicherheitszahlung erfolgt beispielsweise via bestätigtem Bankscheck oder einer Bürgschaft des Kreditinstituts.

Amtsgerichte in Berlin:

Amtsgericht Berlin Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin

Amtsgericht Berlin Köpenick
Mandrellaplatz 6
12555 Berlin

Amtsgericht Berlin Lichtenberg
Roedeliusplatz 1
10365 Berlin

Amtsgericht Berlin Lichtenberg
Zweigstelle Hohenschönhausen
Wartenberger Straße 40
13053 Berlin

Amtsgericht Berlin Mitte
Littenstraße 12-17
10179 Berlin

Amtsgericht Berlin Neukölln
Karl-Marx-Straße 77-79
12043 Berlin

Amtsgericht Berlin Pankow-Weißensee
Parkstraße 71
13086 Berlin

Amtsgericht Berlin Schöneberg
Grunewaldstraße 66-67
10823 Berlin

Amtsgericht Berlin Spandau
Altstädter Ring 7
13597 Berlin

Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg
Möckernstraße 130
10963 Berlin

Amtsgericht Berlin Tiergarten
Turmstraße 91
10559 Berlin

Amtsgericht Berlin Wedding
Brunnenplatz 1
13357 Berlin

Immobilien Zwangsversteigerungen in Nürnberg

Eine Zwangsversteigerung in Nürnberg ist ein vielschichtiges Thema, das speziellen Wissens bedarf. Bei Unklarheiten über Zwangsversteigerungen sind lokale Amtsgerichte genau Ihre richtigen Ansprechpartner. Suchen Sie den Kontakt zu Juristen des Amtsgerichts Nürnberg, finden Sie entsprechende Kontaktdaten auf der Website des Gerichts sowie der Stadt Nürnberg. Im gesamten Stadtgebiet stehen Ihnen zwei Amtsgerichte zur Verfügung, in der Fürther Straße 110 sowie in der Flaschenhofstraße.

Die einzelnen Amtsgerichte zeigen sämtliche derzeitigen Zwangsversteigerungen an, die in den Gebieten durchgeführt werden, für welche die Institutionen zuständig sind. Eine weitere hilfreiche Informationsquelle für potentielle Interessenten sind aktuelle Tageszeitungen, in denen die Zwangsversteigerungen in Nürnberg ebenfalls publiziert werden. Angaben über Termine dieses Verfahrens sowie Adressen und Schätzwerte der Grundstücksbesitze werden gut ersichtlich präsentiert. Diese Kenntnisse ebnen Ihnen vielleicht den Weg zur eigenen Immobilie.

Nichtsdestotrotz ist es für Sie bei bestehendem Interesse an unbeweglichem Vermögen genauso wichtig, vor der Zwangsversteigerung einen Einblick in das Gutachten des Wohn- oder Gewerbeobjektes zu erhalten. Sehen Sie beim zuständigen Amtsgericht in die Bewertung ein, die Ihnen ein genaueres Bild über den aktuellen Zustand der Immobilie vermittelt. Auch wenn das Gutachten aufgrund fehlender Informationsquellen häufig nicht zu 100 Prozent die Qualität des Objekts widerspiegelt, vermittelt das Dokument einen ersten Eindruck. Schließlich müssen Sie wissen, dass die aktuellen Besitzer der Liegenschaften bis zur Zwangsversteigerung Ihnen und Gutachtern den Zutritt verwehren können.

Dennoch ist es in vielerlei Fällen hilfreich, sich das Grundeigentum vor Ort anzuschauen und einen persönlichen ersten Eindruck zu gewinnen. Fällt diese „Begegnung“ positiv aus, nehmen Sie den Tag der eigentlichen Zwangsversteigerung unbedingt wahr. Unter Vorlage Ihres aktuellen Personalausweises sind Sie berechtigt, als Bieter aufzutreten. Dürfen Sie sich nach dem Versteigerungstermin über den Zuschlag für die Immobilie freuen, entrichten Sie circa zehn Prozent des Kaufpreises unmittelbar im Anschluss. Eine Zahlungsmöglichkeit für diese Anzahlung ist die Vorlage eines bestätigten Bankschecks.

Amtsgerichte in Nürnberg:

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Straße 110
90429 Nürnberg

Amtsgericht Nürnberg
Flaschenhofstraße 35
90429 Nürnberg

Immobilien Zwangsversteigerungen in Dortmund

Zwangsversteigerungen stehen in Großstädten wie Dortmund auf der Tagesordnung. Können Besitzer von Immobilien nicht mehr für die damit verbundenen Kosten aufkommen, führen örtliche Amtsgerichte eine Zwangsversteigerung durch. Anschriften und Kontaktdaten dieser Justizbehörden stehen Ihnen unter anderem bei den Internetpräsentationen der Amtsgerichte zur Verfügung. In einer Stadt wie Dortmund ist allerdings nur ein Amtsgericht in der Gerichtsstraße ansässig. Bevor der eigentliche Termin zur Zwangsversteigerung erfolgt, zeigt das Amtsgericht Dortmund sämtliche aktuellen Verfahren an. Im Internet sowie in der lokalen Tagespresse werden Zwangsversteigerungen in Dortmund ebenfalls ausgeschrieben, einschließlich damit verbundener wichtiger Termine. Informationen zum Schätzwert sowie der Adresse der Grundstücke, Häuser und Wohnungen werden Ihnen als Interessenten ebenfalls nicht vorbehalten.

Haben Sie sich dazu entschlossen, voller Initiative um eine Immobilie zu kämpfen, sollten Sie vor der eigentlichen Zwangsversteigerung unbedingt in das Gutachten über das Objekt einsehen. Die Bewertung informiert Sie über den Zustand der Liegenschaft, insofern diese objektiv einschätzbar ist. Denn der aktuelle Besitzer des Grundbesitzes ist nicht verpflichtet, Ihnen oder einem Experten vor der Zwangsversteigerung den Zutritt zu dem Grund und Boden zu gewähren. Das gutachterliche Dokument liegt Ihnen beim Amtsgericht Dortmund vor. Entspricht die Expertise über die Immobilie Ihren Erwartungen, sollten Sie einen Vor-Ort-Termin am Objekt vornehmen, um Ihr Bild über das unbewegliche Vermögen zu festigen.

Beabsichtigen Sie daraufhin noch immer eine Teilnahme am Zwangsversteigerungstermin, legen Sie bitte unbedingt einen aktuell gültigen Personalausweis vor. Nur unter Vorlage dieses Dokuments können Sie sich als Bieter aktiv an der Zwangsversteigerung in Dortmund beteiligen. Fällt das Zwangsversteigerungsverfahren für Sie positiv aus, leisten Sie unmittelbar im Anschluss an den Termin eine Sicherheitszahlung in Höhe von ungefähr zehn Prozent des Kaufpreises. Es stehen Ihnen Zahlungsoptionen wie eine Bürgschaft durch ein Bankunternehmen oder ein Verrechnungs- bzw. Bundesbankscheck zur Auswahl.

Amtsgerichte in Dortmund:

Amtsgericht Dortmund
Gerichtsstraße 22
44135 Dortmund

Immobilien Zwangsversteigerungen Frankfurt/Main

Eine Zwangsversteigerung in Frankfurt ist eine Problematik, mit der Sie sich problemlos an das zuständige Amtsgericht wenden können. Suchen Sie eine Immobilie in Frankfurt oder der direkten Umgebung, ist das Amtsgericht Frankfurt aus der Gerichtsstraße Ihre Anlaufstelle. Die komplette Adresse sowie die Kontaktdaten erfahren Sie beispielsweise auf der Homepage der Justizbehörde. Generell verläuft das Zwangsversteigerungsverfahren derart, dass das Amtsgericht Frankfurt sämtliche Versteigerungen vor dem finalen Auktionstermin anzeigt. Nähere Informationen zu aktuellen Zwangsversteigerungen bieten ebenfalls tagesaktuelle Medien wie Zeitungen, die Termine für die öffentliche Zwangsversteigerung, die Anschriften sowie Schätzwerte der Immobilien bekannt geben.

Fällt Ihnen unter diesen Objekten eine Liegenschaft besonders positiv auf, ist das Amtsgericht die richtige Adresse für Sie, um Einsicht in das Gutachten des Grundbesitzes zu erhalten. Fachmännisch erstellt ein Experte eine Beurteilung des Grundeigentums, in dem alle Stärken und Schwächen des unbeweglichen Vermögens aufgeführt sind. Verwehren die aktuellen Besitzer den Zugang zu der Immobilie, informiert das Gutachten jedoch nicht über alle Aspekte der Liegenschaft. Diesen Aspekt sollten Sie bei Ihrer Entscheidung beachten.

Das Risiko, vom Grundstück verwiesen zu werden, gehen Sie auch bei einer Besichtigung des Objekts vor Ort ein. Aber dennoch sollten Sie die Immobilie aus nächster Nähe betrachten, um sich ein genaues Bild von dem Grund und Boden zu machen. Möchten Sie sich am Tag der Zwangsversteigerung für einen Erwerb des Hauses, der Wohnung und/oder des Grundstücks einsetzen, müssen Sie unbedingt Ihren aktuellen Personalausweis vorlegen. Anderenfalls sind Sie nicht berechtigt, am Zwangsversteigerungsverfahren aktiv als Bieter teilzunehmen. Erhalten Sie während der Auktion den Zuschlag, werden Sie direkt im Anschluss mit einer Sicherheitszahlung von etwa zehn Prozent des Kaufpreises zur Kasse gebeten. Diese Zahlung nehmen Sie entweder durch eine Vorab-Überweisung ans Amtsgericht, einen Bundesbank- oder Verrechnungsscheck oder durch Nachweis einer Bürgschaft einer Bank vor.

Amtsgerichte in Frankfurt:

Amtsgericht Frankfurt
Gerichtsstraße 2
60313 Frankfurt am Main

Immobilien Zwangsversteigerungen in Leipzig

Wünschen Sie nähere Informationen rund ums Thema Zwangsversteigerung in Leipzig? Dann haben Sie mit den Mitarbeitern des örtlichen Amtsgerichts einen kompetenten Ansprechpartner gefunden. Die Kontaktdaten sowie die Anschrift des Amtsgerichts Leipzig sind leicht auffindbar. Sowohl auf der Homepage der Stadt Leipzig sowie der juristischen Behörde werden Sie auf Ihrer Suche fündig. Hier erfahren Sie beispielsweise, dass sich der Hauptsitz des Gerichts in der Bernhard-Göring-Straße sowie die Außenstelle des Grundbuchamts in der Schongauerstraße befinden.

Die Amtsgerichte sind für Sie eine wichtige Anlaufstelle, wenn Sie ein Grundstück bzw. Wohn- oder Gewerbeobjekt im Rahmen von Zwangsversteigerungen in Leipzig erwerben möchten. Einerseits erhalten Sie alle wichtigen Informationen in diesen Einrichtungen. Aber auch lokale Tageszeitungen sowie das Internet sind für Sie wichtige Informationsquellen, auf denen die Zwangsversteigerungen in und um die Stadt veröffentlicht werden. Termine für die Zwangsversteigerungsauktionen, Adressen sowie die Schätzwerte des unbeweglichen Vermögens sind einige der wichtigsten Angaben, über die Sie hier informiert werden.

Planen Sie eine Teilnahme an einem Zwangsversteigerungsverfahren einer bestimmten Immobilie, sollten Sie den Aufwand nicht scheuen und vor der finalen Auktion einen Blick auf das Gutachten für die Liegenschaft werfen. Dieses Dokument enthält wichtige Informationen über den fachmännisch bewerteten Zustand des Objekts und ist beim Amtsgericht Leipzig einsehbar. Weiterhin sind Sie gut beraten, den Grundbesitz unmittelbar vor Ort in Augenschein zu nehmen. Weil die derzeitigen Besitzer der Liegenschaften jedoch nicht verpflichtet sind, fremde Personen oder Gutachter hineinzulassen, ist das Risiko hoch, dass Sie ein Haus oder ähnliche Objekte nicht betreten dürfen.

Dennoch vermittelt Ihnen dieser Besichtigungstermin gewiss einen ersten hilfreichen Einblick. Möchten Sie an der Auktion um das Grundeigentum teilnehmen, berechtigt Sie die Vorlage Ihres aktuell gültigen Personalausweises dazu, Angebote abzugeben. Geht die Zwangsversteigerung zu Ihren Gunsten aus, müssen Sie direkt im Anschluss an die Auktion etwa zehn Prozent des Kaufpreises bezahlen. Als Möglichkeit für die Sicherheitszahlung wählen Sie aus Optionen wie einem bestätigten Bankscheck, einem Verrechnungsscheck oder einer Bürgschaft durch ein Bankinstitut.

Amtsgerichte in Leipzig:

Amtsgericht Leipzig
Hauptgebäude

Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig

Amtsgericht Leipzig
Außenstelle Grundbuchamt

Schongauerstraße 5
04328 Leipzig

Immobilien: Verdreckte Wohnungen berechtigen nicht sofort zur Kündigung

Nicht jeder Mieter legt auf Sauberkeit in den eigenen vier Wänden großen Wert. Lassen Bewohner eine Wohnung verdrecken, dürfen Vermieter Betroffenen nicht zwangsläufig kündigen.

Verschmutzte Wohnungen berechtigen nicht zwangsläufig zur Kündigung

Es steht außer Frage, dass schmuddelige Mieter für Nachbarn und Vermieter unangenehm sind. Dennoch berechtigt eine verschmutzte Wohnung nicht zwangsläufig zur Kündigung. Dieses Urteil hat nunmehr das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 655 S 148/15) gefällt, wie aus der Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft Nr. 24/2015) hervorgeht. Demnach ist eine Kündigung bei einer verunreinigten Wohnung erst zulässig, wenn eine nachhaltige Störung des Hausfriedens durch unsaubere Mieter vorliegt.

Verunreinigungen durch menschliche Exkremente

Streitpunkt dieses Gerichtsverfahrens war die Kündigung eines Vermieters gegenüber der Mieterin. Als Begründung gab der Vermieter an, dass die Wohnung stark verschmutzt sei – beispielsweise durch menschliche Exkremente. Die Gefahr eines Befalls durch Kakerlaken sei stark erhöht. Außerdem fühlten sich andere Mieter durch den Zustand gestört. Allerdings betonte das Gericht, dass diese Fakten als Begründung nicht ausreichend seien. Eine Kündigung ist erst dann gerechtfertigt, wenn eine erhebliche Störung des Hausfriedens vorliege oder die komplette Mietsache gefährdet ist. Schmutz oder Unordnung sind als Grund nicht ausreichend. Vor allem bei Mehrfamilienhäusern ist das Risiko eines Kakerlakenbefalls auch relativ hoch, wenn die Wohnungen regelmäßig gesäubert werden. Als Kündigungsgrund wird der verunreinigte Zustand nach Ansicht des Gerichts nicht betrachtet.