Petitionsausschuss fordert andere Mietspiegel

Werden die Pläne des Bundestagspetitionsausschusses durchgesetzt, soll der Berechnung von Mietspiegeln schon bald eine neue Basis zugrunde gelegt werden. Diese Änderung führt vermutlich zu geringeren Beiträgen.


Keine Wohnungen sollen zur Ermittlung des Mietspiegels unberücksichtigt bleiben

Dieser Petition zur Senkung des Mietspiegels hat der Ausschuss zugestimmt und diese ans Bundesjustizministerium weitergegeben. Diese Petition schlägt vor, dass qualifizierte Mietspiegel zukünftig auf Basis sämtlicher Wohnungen erstellt werden, die sich im Geltungsbereich befinden. Derzeit werden nur die Wohnobjekte berücksichtigt, die in den vergangenen vier Jahren entweder komplett neu vermietet wurden oder in denen die Miete in diesem Zeitraum erhöht wurde. Bestandswohnungen mit konstantem Mietniveau werden nicht beachtet. Nach Meinung der Petenten sollen genau diese Bestandswohnungen mit einbezogen werden – ein Aspekt, der die Erhöhungen von Vergleichsmieten vermutlich reduzieren würde. Wie bei der Eingabe weiterhin betont wird, sind alteingesessene Mieter beim aktuellen Berechnungsverfahren deutlich im Nachteil. Logische Konsequenz: Diese Personengruppe kann die steigenden Mieten irgendwann nicht mehr bezahlen.

Eine realitätsnahe Darstellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist gewünscht

Die Petition stellt eine Vereinbarung der Koalitionsfraktionen in den Fokus, die besagt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete im Mietspiegel „auf eine breitere Grundlage“ gestellt und „realitätsnäher“ abgebildet werden soll. Ein Vorschlag wäre, nicht nur die Mieten der letzten vier Jahre, sondern der letzten zehn Jahre im Mietspiegel zu berücksichtigen. Die Erstellung der Mietspiegel wird immer kontroverser diskutiert. Ein Auslöser für diese Debatten ist ein Urteil des Amtsgerichts Berlin, in dem der hiesige Mietspiegel für untauglich erklärt wurde. Eine Entscheidung der nächst höheren Instanz ist allerdings noch nicht getroffen. Die Bedeutung der Mietspiegel wächst mit einer Einführung der Mietpreisbremse stetig an. Dienten die Mietspiegel bisher nur als Grundlage für Mieterhöhungen in ohnehin bestehenden Mietverhältnissen, sind diese nun auch Richtlinie für die Miethöhen bei Neuvermietungen.

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